Artikelempfehlung aus der sh:z – Landeszeitung vom 21.10.2020
TETENHUSEN Im September wurde im Rahmen einer Verkehrsschau durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und der Polizeidirektion Flensburg ein Vorschlag auf Einrichtung von Tempo-30-Zonen erstellt. Geplant war, den gesamten Ortskern von Tetenhusen mit Ausnahme der L39 (Hohner Straße) als Tempo-30-Zone und eine einheitliche Vorfahrtsregelung durchzusetzen.
Dieser Plan wurde in der jüngsten Gemeindevertretersitzung von Befürwortern und Gegnern lebhaft und kontrovers diskutiert. Von den Bürgern gab es nur positive Wortmeldungen zur Verkehrsberuhigung im Dorf. Eine Frage an die Gemeindevertreter aus dem Publikum lautete: „Gibt es denn überhaupt einen Grund, der für Tempo 50 spricht?“.
Diese Frage blieb unbeantwortet und auch in der Gemeindevertretung zeichnete sich im weiteren Verlauf der Sitzung keine Einigung ab. Als Kompromiss wurde die Entscheidung vertagt, bis die Auswertung der Projektgruppe zum Ortskernentwicklungskonzept schriftlich vorliegt. Diese soll dann als Entscheidungsgrundlage dienen.
Einstimmig wurde die neue Kita-Benutzungs- und Beitragssatzung beschlossen. Einigkeit bestand auch darin, ein Interessenbekundungsverfahren für die Wärmeversorgung gemeindlicher Liegenschaften und für das Neubaugebiet Blöcken durchführen zu lassen.
Bürgermeister Friedrich Gehrt teilte mit, dass Tetenhusen jetzt neben dem offiziellen Wappen eine in die kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein eingetragene Flagge besitzt. Sie kann beim Bürgermeister erworben werden. Zum geplanten Neubaugebiet Blöcken wird es eine Sondersitzung des Gemeinderates geben, um die Pläne voranzubringen.
[Ute Reimers-Raetsch]